LEISTUNGEN

Betreuung vor Ort:

  • Erarbeitung eines Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements bei Ihnen vor Ort
  • ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern, Führungskräften und Beschäftigten
  • dadurch geringere Ausfallzeiten der Beschäftigten am Arbeitsplatz

Qualität:

  • unsere Gesamtkonzeption ist ausgerichtet auf einen hohen Qualitätsstandard. Die daraus resultierende Kunden- sowie Mitarbeiterzufriedenheit ist für alle Beteiligten eine „Win-Win“ Situation

Betreuung aus einer Hand:

  • langjährig gleichbleibende vertrauensvolle und persönliche Zusammenarbeit
  • positive Synergieeffekte durch effektive Zusammenarbeit sowohl interner, als auch externer Stakeholder
  • Vermeidung von unnötigem Mehraufwand und finanziellen Doppelbelastungen

Individuelle Terminierung und Einsatzzeitgestaltung, auch online verfügbar:

  • Wir passen uns flexibel ihren Betriebsabläufen und Zeitplanungen an

Beratung des Arbeitgebers

In allen Belangen der Arbeitsmedizin, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gemäß gesetzlicher Grundlagen und Vorgaben:

  • bei Planung, Ausführung, Unterhaltung, Gestaltung von Arbeitsplätzen und Dienstplänen, sozialen und sanitären Einrichtungen, Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffen
  • bei der Auswahl, Erprobung und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Sicherheitstechnische Überprüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen, von Gefahrstoffen, Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, Substitutionsprüfungen
  • bei der Ursachenforschung von Arbeitsunfällen
  • bei der Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss (ASA)
  • bei der Durchführung betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen (BEM) nach Krankheit (SGB IX, § 167)
  • bei allen Fragen zum Mutterschutz / Beschäftigungsverbot / Arbeitsplatzumsetzung
  • Mitwirken bei Betriebsvereinbarungen (z.B. rund um das Thema Sucht)
  • Durchführung von Vorsorgen und Eignungen
  • Anzeige bei dem Verdacht einer Berufskrankheit an den Versicherungsträger (Berufsgenossenschaft, Landesunfallkasse)
  • Zusammenarbeit mit externen Institutionen wie Gewerbeärzten, Universitäten, Berufsverbänden, Beratungsstellen, Berufsgenossenschaften
  • Bei Einführung und Umsetzung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)

Beratung des Arbeitnehmers

Sie erfolgt auf Basis der Erfassung und Auswertung arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Faktoren und Daten, aus den Ergebnissen von Gefährdungsbeurteilungen und Vorsorgen.

In den Vorsorgen geht es vor allem um die individuelle Beratung des Einzelnen zur Erhaltung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit, aber auch hinsichtlich arbeitsplatzbedingter und persönlicher Gefährdungen.

Bei alldem steht für uns selbstverständlich die ärztliche Schweigepflicht über allem. Nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des einzelnen Beschäftigten werden bei Notwendigkeit Probleme, die den Arbeitsplatz betreffen, mit den zuständigen Personen erörtert.

Gesetzeslage

Die rechtlichen Grundlagen für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit finden sich in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen:

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

legt fest, dass der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Umsetzung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung sowie zur Beratung zu bestellen hat.

DGUV Vorschrift 1 und 2

bestimmt Maßnahmen, die der Unternehmer zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Pflichten zu treffen hat.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

verpflichtet alle Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen

befassen sich mit Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Arbeitsmedizinischevorsorgeverordnung (ArbMedVV)

regelt im Detail, bei welchen Gefährdungen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen oder anzubieten sind.

Vorsorgen

Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge gemäß Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung, früher auch nach berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen (sogenannte G-Untersuchungen), sowie staatlichen Vorschriften und Verordnungen.

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen:

Pflichtvorsorgen hat der Arbeitgeber als Erstuntersuchung und Nachuntersuchungen in regelmäßigen Abständen während der Ausübung der Tätigkeit zu veranlassen.

Angebotsvorsorgen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die bei besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen sind (Erst- und Nachuntersuchungen). Der Beschäftigte entscheidet selbst über die Teilnahme an dieser Untersuchung.

Wunschvorsorgen sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat.
Die Untersuchungsergebnisse werden ausgewertet und arbeitsmedizinisch beurteilt. Hierzu gehört auch die Dokumentation und Aufbewahrungspflicht bis zu 30 Jahren.

Eignungen

Des Weiteren führen wir Eignungsuntersuchungen durch, z.B. für Atemschutzträger (ehemals auch als „G26.3“ bekannt), Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals auch als „G25“ bekannt) und auch nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, A/B/C), Arbeiten mit Absturzgefährdungen (ehemals auch als „G41“ bekannt) und andere Eignungsuntersuchungen.

Impfungen

Gemäß Robert Koch Institut gehören „Impfungen zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet….“

Wir unterscheiden zwischen den Standard-Impfempfehlungen für die allgemeine Bevölkerung und solchen Impfungen, die durch berufliche Gefährdung angezeigt sind oder angeraten werden.

  • Mit betrieblichen Impfaktionen schützen wir Sie und das Kollegium.
  • Wir beraten und impfen bei beruflichem Infektionsrisiko hier in Deutschland und / oder bei beruflichen Auslandseinsätzen.
  • Wir unterstützen Sie in der Entscheidungsfindung, begleiten die Planung und übernehmen die Ausführung.

Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

  • Die Implementierung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist ein Prozess, der betriebliche Strukturen unterstützt um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsförderlich zu gestalten.
  • Gemeinsam mit betrieblichen Akteuren entwickeln wir Programme, die leistungsfähige, motivierte und gesunde Mitarbeiter zum Ziel haben.
  • Gesundheitsförderung
    Da die Bedeutung des Betriebes als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheitsvorsorge (Public Health) zunimmt, bieten wir in Kombination mit den bereits skizzierten Leistungen des Arbeitsschutzes weitere gesundheitsfördernde Maßnahmen an.
    Z. B. betriebliche Gesundheitsförderung in Form von Aktionstagen und Projekten mit den Themen, wie z.B. Ernährung, Rücken, Bewegung, Herz-Kreislauf, Diabetes, Darmkrebs etc.

Beratung und Durchführung von Gesundheitstagen

  • Betriebliche Gesundheitsförderung (z.B. Aktionstage, Projekte mit den Themen Ernährung, Rücken, Bewegung, Herz-Kreislauf, Diabetes, Darmkrebs, Stress und viele mehr)
  • Sprechstunden zu allen Themen der betrieblichen Mitarbeitergesundheit
  • Beratung des Unternehmens in allen gesundheitsrelevanten Belangen
  • Analyse zwecks Reduktion der Arbeitsunfähigkeitszeiten
  • Erstellen von Informationen über medizinische / arbeitsmedizinische / sicherheitstechnische Sachverhalte, z.B. als Aushang im Betrieb, Artikel in der Betriebszeitung, Info im Firmenintranet 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das BEM dient als eins der wichtigsten Zahnräder im Betrieblichen Gesundheitsmanagement der langfristigen Integration von Mitarbeitern mit andauernden Funktionsstörungen / Behinderungen in den Arbeitsprozess.

Unternehmen haben nicht nur die gesetzliche Verpflichtung, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung auch ein massives Interesse an einer nachhaltigen betrieblichen Wiedereingliederung bewährter und erfahrener Leistungsträger.

Verkehrsmedizin

Als anerkannte Verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle führen wir alle erforderlichen Untersuchungen nach Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch.

Verkehrsmedizinische Untersuchungen aller Fahrerlaubnisklassen inkl. Personenbeförderung (LKW, Bus, Taxi, Mietwagen)

a) Körperliche und geistige Eignung
b) Sehvermögen
c) Leistungspsychologische Untersuchung für:
– Ersterteilung
– Verlängerung der Fahrerlaubnis

Check up für Führungskräfte und gefährdete Mitarbeiter

Für die Gesundheit als höchstes Gut sollten wir nichts dem Zufall überlassen. Die Auswertung des medizinischen Checks mündet unmittelbar in ein Coaching für Ihr persönliches Gesundheitskonzept.

 Wir helfen Ihnen, Ihre Gesundheit aktiv neu zu definieren.

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